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Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Schon zum 1. Januar 2007 soll das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge in Kraft treten.

Das Bundeskabinett hat am 25. Oktober 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge (UntErlG) beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung die in der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 vorgesehenen Erleichterungen zur Erhaltung von Unternehmensvermögen im Erbfall umsetzen. Betriebe sollen nicht weiter zerschlagen werden, nur um die Erbschaftsteuer aufzubringen.

Bereits ab dem 1. Januar 2007 soll die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer über einen Zeitraum von 10 Jahren zinslos gestundet werden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung würde ein Zehntel der Steuer erlassen werden. Entscheidendes Kriterium für die Steuerstundung und den Steuererlass ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Die Betriebsfortführung wird nach dem Gesamtbild der betrieblichen Verhältnisse beurteilt. Außerdem wird eine neue Freigrenze für Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro eingeführt. Damit bleiben kleine Unternehmen von der Steuer freigestellt.