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Das Euro-Bilanzgesetz
Seit dem 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände (kurz: Euro-Bilanzgesetz).
Das Euro-Bilanzgesetz regelt in erster Linie die Umstellung von noch in DM ausgedrückten Geldbeträgen in bilanzrechtlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und anderer Gesetze auf Euro zum 1. Januar 2002. Weiterhin wird eine externe Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände eingeführt, die den Grundsätzen der jüngst eingeführten Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer entspricht.
Die für die Unterscheidung von kleinen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KG und die Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte werden mit einer sinnvollen Glättung auf Euro umgestellt. Dabei wird der DM-Betrag zugrunde gelegt und auf einen glatten Eurobetrag aufgerundet. Die Umstellung auf den Euro wird bei zahlreichen anderen bilanzrechtlichen Einzelvorschriften ebenfalls im Verhältnis 2:1 vorgenommen.